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![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Salzwedeler Frackkompanie von 1850 Kompanierichtlinien ( Stand 12. Dezember 2002 ) Die Frackkompanie ist ein Teil der Schützengilde zu Salzwedel von 1475 e. V. Sie ist nicht rechtsfähig. 2. Mitglieder, Organe Mitglied der Frackkompanie kann nur sein, wer Mitglied der Schützengilde zu Salzwedel von 1475 e. V. ist. Organe der Frackkompanie sind: Die Kompanieversammlung, der Kompanievorstand und der Kompanieführer. 2.1. Kompanieversammlung Die Kompanieversammlung besteht aus den Mitgliedern der Frackkompanie. Sie ist in der Regel mindestens zweimal im Jahr (möglichst im April und Ende August/Anfang September vom Kompanieführer bis 14 Tage vorher, unter Mitteilung der Tagesordnung) schriftlich einzuberufen. Sie ist beschlußfähig, nach ordnungsgemäßer Einladung und beschließt über: a) Wahl und Entlastung des Vorstandes b) Vorschläge zur Aufnahme neuer Mitglieder (über die Aufnahme in die Schützengilde entscheidet nach der Gildesatzung der Gilderat). c) Wahl der Kassenprüfer d) Festsetzung der Umlagen e) die ihr vom Gildevorstand unterbreiteten Vorschläge f) Anträge aus der Kompanieversammlung. Anträge zur Kompanieversammlung müssen rechtzeitig bis zur Bestätigung der Tagesordnung beim Kompanieführer gestellt werden. Beschlüsse der Kompanieversammlung werden grundsätzlich mit den meisten der auf „Ja“ lautenden Stimmen der anwesenden Mitglieder gefaßt. Bei Wahlen ist grundsätzlich derjenige gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Es wird offen durch Handaufheben abgestimmt; wenn ein Mitglied geheime oder schriftliche Wahl beantragt, ist entsprechend zu verfahren. 2.2. Kompanievorstand Der Kompanievorstand besteht aus: a) dem Kompanieführer b) dem stellvertretenden Kompanieführer c) dem Schriftführer d) dem Zahlmeister e) dem Schießwart f) dem Fahnenträger g) dem König und / oder dem Vizekönig, sofern er der Frackkompanie angehört. Die von a) bis f) aufgeführten Vertreter haben Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Kompanieführers, falls dieser verhindert ist, die Stimme des stellvertretenden Kompanieführers. Der Kompanievorstand wird nach Bedarf, jedoch mindestens vor jeder Kompanieversammlung vom Kompanieführer einberufen. Er ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder, darunter der Kompanieführer und der Schriftführer oder deren Vertreter anwesend sind. Er entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht nach Punkt 2.1. (Kompanieversammlung) geregelt sind, und die der Kompanieführer nicht alleine entscheidet. Die oben unter a. bis f. genannten Mitglieder werden auf 5 Jahre (Wiederwahl ist möglich) von der Kompanieversammlung gewählt. Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand aus, so ist in der nächsten Kompanieversammlung ein neues Mitglied zu wählen. Abwahl ist nur bei groben Verstößen möglich. Für die Zeit bis zur nächsten Kompanieversammlung soll vom Kompanievorstand ein kommissarisches Mitglied eingesetzt werden. 2.3. Kompanieführer Der Kompanieführer steht im Range eines Hauptmannes. Er wird für 5 Jahre von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder (absolute Mehrheit) gewählt. Vorzeitige Abwahl ist nur bei groben Verstößen möglich. 2.4. Stellvertretender Kompanieführer Der stellvertretende Kompanieführer steht im Range eines Offiziers. Er wird für 5 Jahre von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder (absolute Mehrheit) gewählt. Eine vorzeitige Abwahl ist nur bei groben Verstößen möglich. 3. Umlagen Zur Deckung der Kosten erhebt die Frackkompanie eine jährliche Umlage von 64,- €. Sie wird vom Zahlmeister jeweils am 15.04., und 15.10. des Jahres mit je 32,- € erhoben. Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben können auf Antrag von den Umlageerhebungen befreit werden. Zur Finanzierung der neuen Kompaniefahne wird eine Umlage erhoben. Die Höhe der Umlage ergibt sich aus dem Verhältnis der tatsächlichen Beschaffungskosten für die Fahne und der Mitgliederzahl in der Kompanie zum Zeitpunkt der Anschaffung. Alle neuen Mitglieder zahlen den gleichen Betrag in einen Fond der Kompanie ein. Zur finanziellen Unterstützung des Schützenkönigs aus den Reihen der Frackkompnie wird eine „Königsumlage“ in Höhe einer halben Kompanieumlage (32,- €/jährlich) erhoben. Der Betrag wird vom Zahlmeister am 15. 07. eingezogen (Kompaniebeschluß vom 14. Juni 2002). Der jeweilige König bzw. Vizekönig ist von diesen Umlagen befreit. Mit der vom Kompanieführer bestätigten Aushändigung dieser Kompanierichtlinien verpflichtet sich jedes Mitglied zur fristgerechten Zahlung dieser Umlagen. Die Umlagen erfolgen durch Bankeinzug. 4. Uniform 4.1. Frack Die Uniform der Mitglieder der Frackkompanie ist der Frack. Zum Frack wird ein Frackhemd (kein Smokinghemd) getragen. Weiterhin gehören zur Uniform Zylinder, weiße Handschuhe und schwarze Schuhe, ein weißes Kavalierstuch, sowie ein schwarzer Schirm. Amtierende und ehemalige Könige aus den Reihen der Frackkompanie tragen goldene Knöpfe am Frackhemd. 4.2. Kampfuniform Die „Kampfuniform“ der Mitglieder der Fackkompanie besteht aus: a) schwarzem Trachtenhut mit grüner Krempe b) weißem Trachtenhemd c) Trachtenweste (Leder) / Trachtenjacke (Leder) d) schwarze Hose e) schwarze Schuhe 4.3. Anzugsordnung Die Uniform wird wie folgt getragen: a) während des Schützenfestes bei den Ummärschen: Frack (wie unter 4.1.) b) beim Königsschießen: Kampfuniform c) bei runden Geburtstagen: Frack d) bei Hochzeiten (Spalier): Frack e) bei Gastvereinen: Frack f) bei Beerdigungen: Frack g) beim Bürgermeisterempfang: Frack h) bei Gildebällen: Frack ohne Zylinder 4.4. Orden/Abzeichen Zum Frack muß der Kompanieorden am Band getragen werden. Als weiterer Orden darf nur der Königsorden am Band getragen werden. 5. Veranstaltungen Außer den Veranstaltungen der Gilde werden von der Frackkompanie folgende durchgeführt: a) Kompanieversammlung: im April und August/September b) Kompaniefrühstück: am Himmelfahrtstag c) Ummärsche: 1. Wustrow, 2. Kuhfelde, 3. Bergen/Dumme (jedes Mitglied der Frackkompanie ist verpflichtet, an mindestens 2 Ummärschen außerhalb Salzwedels teilzunehmen) d) Schießtraining/Großkaliber: jeden Freitag in Liesten möglich (von 10.00 – 22.00 Uhr) e) Training mit KK-Pistole bzw. Gewehr ist für alle Mitglieder auf dem Schießstand der Gilde am Böddenstedter Weg möglich. f) Kompanievergnügen 5.1 Pflichtveranstaltungen der Frackkompanie a) 2 Kompanieversammlungen b) Kompaniefrühstück mit anschließendem Schützenummarsch zur Königsburg c) Schützenummarsch zum Salzwedeler Schützenfest d) 2 Schützenummärsche außerhalb von Salzwedel 6. Sonstige Anlässe Bei Einladungen zu Geburtstagen, Geschäfts- oder Ehejubiläen pp. erhält der Gastgeber ein Geldgeschenk, das sich derzeit aus 10,- € je Einzelperson/Teilnehmer ergibt. Dieser Betrag ist von jedem Teilnehmer selbst zu tragen. Aus der Kompaniekasse wird für o. g. Anlässe ein Grundbetrag (unabhängig von der Teilnehmerzahl) zur Verfügung gestellt: - 50,- € für Kompaniemitglieder - 25,- € für Nichtmitglieder Bei Trauungen stehen Frackkameraden vor der Eingangstür der Kirche bzw. Standesamt Spalier. Uniform siehe Ziffer 4.1. Bei Beerdigungen stellt die Kompanie eine Ehrenwache am Sarg. Verantwortlich dafür ist der Kompanieführer. Vorher ist mit den Angehörigen des Verstorbenen und dem Bestatter eine Absprache zu führen. Die Traueranzeige in den Lokalzeitungen und ein Kranz wird aus der Kompaniekasse finanziert. 7. Sonstige Bestimmungen Sollte ein Mitglied der Frackkompanie 6 Monate nach Eintritt nicht im Besitz der Uniformteile (wie unter 4. geregelt) sein, erlischt seine Mitgliedschaft. Als Kompanielied wird das Lied der Frackkompanie von 1930 in leicht geänderter Fassung gesungen. Bei groben Verstößen gegen die guten Sitten kann ein Mitglied der Frackkompanie nach Entscheidung im Vorstand von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. 8. Schlußbestimmungen Sollten einzelne Passagen dieser Richtlinien evtl. vorhandenen Bestimmungen der Gilde widersprechen, so gelten die der Gilde vorrangig. Beschlossen in der Kompanieversammlung am: 23. November 2002 Rainer Krümmel - Kompanieführer Jörg Matzat - Schriftführer & stellv. Kompanieführer Aloysius Essel - Zahlmeister Carsten Brückner - Schießwart Detlef Wunberger - Fahnenträger Wolfgang Eberhardt - 1. Gildemeister | Hier
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